ANWALTSKANZLEI BEX
Vertretungsberechtigung auch bei allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Zur Vertretung vor dem Bundesarbeitsgericht und in Strafsachen vor dem Bundesgerichtshof berechtigt ist jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Harald Bex bietet Ihnen mit diesem kostenlosen Service die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. Die Applikation enthält insbesondere eine Notruftelefonnummer, die es Ihnen ermöglicht Herrn Rechtsanwalt Harald Bex in dringenden Fällen, wie Festnahme, Durchsuchung oder Beschlagnahme, zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Harald Bex ist insbesondere tätig als Strafverteidiger, auch in Mord- und Totschlagsverfahren. Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Harald Bex, neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege und Interessenvertreter seiner Mandanten. Rechtsanwalt Harald Bex ist als Wahlverteidiger, und falls eine Beiordnung erfolgen kann, auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig.
Neben dem Strafrecht ist Rechtsanwalt Harald Bex im Arbeitsrecht, Handwerksrecht, Verkehrsrecht und Prüfungs-/ Hochschulrecht tätig.